Parkausweis für Menschen mit Behinderungen

Rollstuhl-FahrerinMit einem Parkausweis für Menschen mit Behinderungen kann man auf besonderen Parkplätzen parken.

Diese Park-Plätze heißen: Schwerbehinderten-Parkplätze.

Diese Parkplätze sind zum Beispiel in der Nähe von Läden, Supermärkten und Einkaufs-Zentren.

So müssen Menschen mit Behinderungen nicht so weit laufen.

Sie möchten einen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen?

Hier bekommen Sie alle Informationen zum Park-Ausweis für Menschen mit Behinderungen.

Der blaue Park-Ausweis für Menschen mit Behinderungen

Park-Ausweis für Menschen mit BehinderungenWenn Sie den blauen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen beantragen möchten,
müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz im Amts-Bereich Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen haben
Sie müssen einen Schwerbehinderten-Ausweis haben.
Ihr Schwerbehinderten-Ausweis muss gültig sein.

Wie bekommen Sie einen Park-Ausweis für Menschen mit Behinderungen

Um einen blauen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Sie haben eine „Bescheinigung zur Vorlage bei der Straßen-Verkehrs-Behörde“ ?
Dann können diese Bescheinigung zu uns bringen.

Außerdem benötigen Sie ein Pass-Foto.

Wenn Sie Hilfe bei diesem Antrag benötigen helfen Ihnen der Mitarbeiter*innen im Amt gerne.

Der orange-farbene Park-Ausweis für Menschen mit besonderen Erkrankungen

Der orange-farbene Parkausweis ist ein besonderer Ausweis. Dieser Ausweis ist nur für Menschen mit besonderen Erkrankungen gedacht.

Im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen können wir Ihnen weitere Informationen zu diesem Parkausweis geben.

Der Park-Ausweis für Menschen mit Behinderungen ist kostenlos.

Ihre Ansprechpartnerin im Amt.

Haben Sie Frage oder
benötigen Sie Hilfe?

Ihre Ansprech-Partner ist:
Frau I. Krase
☎ Telefon: 03841 79 82 09

[backlink]

Skip to content