Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Moidentin und Aufhebung der Außenbereichssatzung
Betrifft: Satzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg über die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Moidentin und Aufhebung der Außenbereichssatzung
Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB und § 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg hat in ihrer Sitzung am 10.12.2024 die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Moidentin nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit der Klarstellungssatzung werden für den Ortsteil
Moidentin die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils festgelegt.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht.
Die Klarstellungssatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg für den Ortsteil Moidentin tritt mit
dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Alle Interessierten können die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Moidentin von diesem Tag
an im Bauamt des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen während der Öffnungszeiten
einsehen und über deren Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend ist im Internet auf der Homepage des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen unter
https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de die Bekanntmachung der Satzung unter dem
Link Bekanntmachungen laut Baugesetzbuch eingestellt. Zusätzlich sind die Unterlagen im
lnternetportal des Landes M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
einsehbar.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§
215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die
Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom
13.07.2011 (GVOBI. M-V 5. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planung
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen
Dorf Mecklenburg, den 24.01.2025
Jörg Dargel
Bürgermeister
Bekanntmachung_Klarstellungssatzung_Moidentin