Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin
Gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern gebe ich Folgendes bekannt:
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurde
Frau Carolin Koch
zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin gewählt.
gez. Joachim Wölm Amtsvorsteher
Dorf Mecklenburg, den 11.02.2025