Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Gemeinde Bad Kleinen für das Haushaltsjahr 2022
Jahresabschluss der Gemeinde Bad Kleinen für das Haushaltsjahr 2022
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen hat auf ihrer Sitzung am 08.05.2024 den Jahresabschluss 2022 festgestellt. (Beschluss –Nr.: BV/08/24-048)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen hat auf ihrer Sitzung am 08.05.2024 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 erteilt. (Beschluss-Nr.: BV/08/24-049)
Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022.
Der Jahresabschluss mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 17.05.2024 bis zum 30.05.20242 während der Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung, Am Wehberg 17 in 23972 Dorf Mecklenburg, Zimmer 110, öffentlich aus.
Eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 03841/798215 ist erforderlich.
Bad Kleinen, den 16.05.2024
Wölm
Bürgermeister