Elektronische Rechnungen für das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Seit dem 01.04.2023 dürfen öffentliche Auftragsgeber/Innen wie das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen Rechnungen nur noch elektronisch im XRechnung-Format entgegennehmen (gemäß der E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V). Hierzu zählen gemäß § 4a Abs. 2 EGovG M-V (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern) keine Bilddateien oder PDF-Dokumente. Hierbei ist die Höhe des Auftragswertes unerheblich.
Elektronische Rechnung – was ist das?
Rechnungen gelten als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und dieses Format eine automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb ausdrücklich keine elektronischen Rechnungen.
Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.
Rechnungsstellung – wie funktioniert diese zukünftig?
Diese Rechnungen können Sie über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE → als Link hinterlegt) übermitteln und empfangen (dies ist die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH, die in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV) betrieben wird). Dafür müssen Sie sich zunächst unter https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login. als Nutzer/In registrieren. Diese Registrierung ist einmalig und kostenlos. Im Anschluss können Sie Ihre Rechnungen als E-Mail einbringen, direkt hochladen oder manuell über die genannte Seite erstellen und als XRechnung versenden. Diese wird verschlüsselt an das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen gesendet und kann auch nur von diesem empfangen und gelesen werden.
Es besteht die Möglichkeit rechnungsbegründende Anlagen mit der elektronischen Rechnung zu versenden. Hierfür ist eine Größenbeschränkung von 200 MB für das Gesamtdokument (inkl. Rechnung) vorgegeben. Wird die entsprechende Rechnung nochmals als Anlage beigefügt, handelt es sich um eine Kopie. Dies muss entsprechend gekennzeichnet werden. Die zulässigen Formate für die rechnungsbegründenden Anlagen sind PDF-Dokumente, Bilder (PNG, JPG) und Textdateien (CSV).
Bei Fragen bezüglich der Registrierung können Sie sich unter der E-Mail-Adresse sendersupport-xrechnung@bdr.de direkt an die Bundesdruckerei wenden. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular (LINK) nutzen oder sich per Telefon unter der 030 25984436 (Mo.-Fr. 09:00 Uhr – 16:00 Uhr) an die Bundesdruckerei wenden.
Leitweg-ID’s – was ist das und welche sind zu benutzen?
Für das Versenden der XRechnungen benötigen Sie eine Leitweg-ID. Dies ist eine eindeutige Kennungsnummer der öffentlichen Auftraggeber/Innen, welche die genaue Adressierung erkennt und die XRechnung automatisch weiterleitet.
Hierfür können Sie sowohl die Leitweg-ID‘s der jeweiligen Gemeinde nutzen oder Sie benutzen die des Amtes:
Organisation: | Leitweg-ID | Leitweg-ID mit Prüfziffer | ||
Bad Kleinen | 13 0 74 002-K000 | 13 0 74 002-K000 | – | 48 |
Barnekow | 13 0 74 003-K000 | 13 0 74 003-K000 | – | 69 |
Bobitz | 13 0 74 008-K000 | 13 0 74 008-K000 | – | 77 |
Dorf Mecklenburg | 13 0 74 019-K000 | 13 0 74 019-K000 | – | 17 |
Groß Stieten | 13 0 74 030-K000 | 13 0 74 030-K000 | – | 54 |
Hohen Viecheln | 13 0 74 031-K000 | 13 0 74 031-K000 | – | 75 |
Lübow | 13 0 74 047-K000 | 13 0 74 047-K000 | – | 23 |
Metelsdorf | 13 0 74 053-K000 | 13 0 74 053-K000 | – | 52 |
Ventschow | 13 0 74 082-K000 | 13 0 74 082-K000 | – | 79 |
Amt | 13 0 74 951-K000 | 13 0 74 951-K000 | – | 92 |